Honorar

 

Volle Kostentransparenz von Anfang an


In der Regel rechnen wir unsere Leistungen auf Basis eines Stundenhonorars ab. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dies sowohl für unsere Mandanten als auch für uns eine faire, nachvollziehbare und zugleich eine dem tatsächlichen Arbeitsaufwand des Mandats angemessene Art der Vergütung darstellt. Bei Bedarf, u.a. bei Großmandaten oder wenn wir als "outgesourcte Rechtsabteilung" für Ihr Unternehmen tätig werden, vereinbaren wir mit unseren Mandanten auch individuelle Honorarpauschalen für unsere Beratungsleistungen.


Nach Absprache mit unserer Mandantschaft kann es sich – je nach Fall –  auch anbieten, dass wir für unsere Leistungen die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen gesetzlichen Gebühren berechnen. Bevor jedenfalls für Sie durch unsere Leistungen Kosten entstehen, werden Sie hierüber von uns selbstverständlich aufgeklärt und die für Ihren Fall in Betracht kommenden Abrechnungsmodalitäten gemeinsam mit Ihnen erörtert.


Sie sollen von Anfang an wissen welche Kosten auf Sie zukommen und welche nicht. – Volle Kostentransparenz von Anfang an.


Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Gerne klären wir für Sie mit Ihrer Versicherung, ob diese in Ihrer Angelegenheit die Kosten übernehmen wird.